Nach der ‚Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm‘, sind nach dessen Artikel 8 Lärmaktionspläne für Gemeinden zu erstellen, welche von besonderer Lärmbelastung (Straßen, Autobahnen, Zuglinien, Flugplätze, etc.) betroffen sind. Die Pläne sollen Maßnahmen enthalten und vorgeben, wie die Lärmbelastung reduziert und langfristig vermieden werden kann.
Hierzu erfolgte innerhalb der letzten Jahre eine Lärmkartierung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), bei der in allen Gemeinden geprüft und gemessen wurde, ob und wie stark diese von Lärm betroffen sind. Die Gemeinde Büchel ist hier durch ihre Nähe zur Autobahn A 71 mit geprüft wurden.
Dabei wurde festgestellt, dass keine Einwohner durch besonderen Lärm unmittelbar betroffen sind, lediglich einige Flächen nahe der Autobahn selbst, was jedoch durch den geringen Umfang und die Art der Flächen als reine Landwirtschaftsflächen unberücksichtigt bleiben kann.
Auch wenn keine Einwohner betroffen sind, muss die Gemeinde Büchel dennoch einen Lärmaktionsplan aufstellen, da sie zumindest gebietsmäßig betroffen ist. Der Aktionsplan enthält in diesem Fall keine Vorgaben oder Planung von lärmreduzierenden Maßnahmen, sondern hält nur die Ergebnisse der Lärmkartierung fest.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück unter „Aktuelles“ bis zum 27.11.2024 einsehbar. Alle Einwohner Büchels haben bis dahin Zeit Stellungnahme, Vorschläge oder Bedenken zum Entwurf abzugeben, die dann bei der Aufstellung geprüft werden.
Die Stellungnahme kann schriftlich oder per E-Mail an folgende Adressen erfolgen:
Post: Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Puschkinplatz 1, 99639 Kindelbrück
E-Mail: poststelle@vg-kindelbruck.de
Tel. (bei Rückfragen): 036375 51025 Herr Meister
- Entwurf Lärmaktionsplan Gemeinde Büchel Bereitstellungstag 29.10.2024