Informationen zur Wärmeplanung der
Mitgliedsgemeinden in der VG Kindelbrück

Die kommunale Wärmeplanung für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück kommt

A) Begleitender Artikel

 Die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist in Thüringen im Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) geregelt.

 Aufgrund des ThürWPGAG werden die Gemeinden als sogenannte planungs-verantwortliche Stellen zur Wahrnehmung der Aufgabe verpflichtet, Wärmepläne nach den Vorgaben des WPG zu erstellen. Diese neue Aufgabe wird im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Gemäß § 47 Abs. 1 ThürKO bedeutet dies, dass die Verwaltungsgemeinschaften diese Aufgabe für die jeweiligen Mitgliedsgemeinden als planungsverantwortliche Stelle wahrnehmen müssen. (§2 Abs. 1 ThürWPGAG)

Die Ausfinanzierung dieser Aufgabe ist in der Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen (Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung -ThürWPKEVO-) vom 20. August 2024 geregelt. In der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaftsversammlung Kindelbrück, am 20.03.2025, wurden die Vertreter der Mitgliedsgemeinden über die Vergabe der Leistungen zur Erstellung der „Wärmeplanung als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden“ informiert.

Die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück ist gemäß § 47 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes – die sogenannte „planungsverantwortliche Stelle“ für ihre Mitgliedsgemeinden. 

Bis zum Jahr 2045 muss angestrebt werden, die Energieversorgung in Thüringen und den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück lässt daher für ihre Mitgliedsgemeinden aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen, der durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert wird. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen. 

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung der Gemeinden. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Gemeinde umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen.

Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können. Der Kommunale Wärmeplan soll als Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Wärmeversorgung dienen. Es ergeben sich daraus weder für Bürger*innen, noch für Unternehmen oder öffentliche Träger unmittelbar Verpflichtungen zur Umsetzung

Datenschutz

Die Regelungen in § 8 Abs. 4 und § 16 ThürKlimaG schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Sowohl Gewerbe und Industrie, Energieversorger und Netzbetreiber sowie Schornsteinfeger*innen werden aufgefordert, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden. Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens. 

Weitere Informationen

Die Thüringer Energie AG (TEAG) wurde von der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Sie wird bei der Durchführung von der EnergyEffizienz GmbH unterstützt.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie, auf der Webseite des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende sowie im Wärmeplanungsgesetz.

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf
https://www.kww-halle.de/
https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Thüringen und zum Datenschutz finden Sie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur unter:  https://www.thega.de/themen/klimafreundliche-waerme/kommunale-waermeplanung/ .

B) Formelle öffentliche Bekanntmachung

Die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück hat die TEAG Thüringer Energie AG und die EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen. 

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen.

 Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen. Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Folgendes mit: 

Die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung. 

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die TEAG Thüringer Energie AG und die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.

 Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber). 

Kindelbrück, 24.04.2025

 Maik Eßer Gemeinschaftsvorsitzender