Bebauungsplan
"Photovoltaikanlage Mando 87"
Der Landgemeinderat Kindelbrück hat, in öffentlicher Sitzung am 17.02.2020, gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für die Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage in der Flur 5, mit einer Teilfläche des Flurstückes 87/1, sowie einer Teilfläche des Flurstückes 73/10 der Gemarkung Kindelbrück OT Kannawurf beschlossen ( den Aufstellungsbeschluss Nr.71-7-20-213).
Grundlage hierfür bildete der Antrag der Mando Solarkraftwerke Nr. 87 GmbH & Co. KG vom 08.01.2020 (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB.
- Beschluss über die Billigung und Offenlegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) "Photovoltaikanlage Mando 87", vom 26.07.2021 Nr. 152-13-21-213
- Öffentliche Bekanntmachung dazu, vom 31.08.2021
Der Gemeinderat Kindelbrück hat nun in seiner Sitzung am 25.04.2022 eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Photovoltaikanlage Mando 87“ auf den Grundstücken des Geltungsbereiches, mit einer Teilfläche des Flurstückes 87/1, sowie einer Teilfläche des Flurstückes 73/13, Flur 5 in der Gemarkung Kannawurf mit Planungstand 17.02.2022, bestehend aus dem Teil A, Planzeichnung, sowie dem Teil B, Text mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand 16.02.2022, Entwurfsverfasser: Büro Kaiser - Dipl.‐Ing. Hans‐Jochen Kaiser / Beratender Ingenieur; An der Goethebrücke 36; 99510 Apolda, sowie LA21 Landschaftsarchitektur Büro Nordhausen, Käthe-Kollwitz-Straße 14, 99734 Nordhausen, in der Zeit vom 01.06.2022 bis zum 30.06.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen ( Beschlussnummer 190-16-22-213).
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Photovoltaikanlage Mando 87“ auf den Grundstücken des Geltungsbereiches, mit einer Teilfläche des Flurstückes 87/1, sowie einer Teilfläche des Flurstückes 73/13, Flur 5 in der Gemarkung Kannawurf mit Planungstand 17.02.2022, bestehend aus dem
kann durch Jedermann in der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück / Zentralverwaltung / 1.Obergeschoß Zimmer 1.1, am Puschkinplatz 1, in 99638 Kindelbrück in der Zeit vom 01.06.2022 bis zum 30.06.2022 während der Dienststunden (Mo, Mi, Di von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Einsicht besteht im genannten Zeitraum auch auf folgender Internetseite:
https://vg_kindelbrueck/gemeinden/landgemeinde-kindelbrueck/ortsteil-kannawurf/bebauungsplan-mando-87/
Während der Auslegungsfrist wird die Möglichkeit zum Vorbringen von Anregungen, zur Äußerung und Erörterung eingeräumt. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung geltend gemacht wurden, aber gemacht werden können.
Kindelbrück, den 05.05.2022 Siegel gez.: Roman Zachar Bürgemeister
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Bekanntmachung wird am 10.05.2022 an der in § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kindelbrück festgelegten Verkündungstafel für den Zeitraum vom 11.05.2022 bis 17.05.2022 angeschlagen.