Bebauungsplan
"Photovoltaikanlage Mando 86"
Planaufstellungsverfahren
Fa. Mando Solarkraftwerke Nr. 86 GmbH & Co.KG (Vorhabenträger)
Planaufstellungsverfahren
Mit Schreiben vom 28.05.2018 hat die Fa. Mando Solarkraftwerke Nr. 86 GmbH & Co.KG (Vorhabenträger) den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Am 10.07.2018 hat Gemeinderat der Gemeinde Bilzingsleben dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) zur „Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage „Mando 86“ (Teile aus Flurstück 75/10 und 75/16, Flur 4, Gemarkung Bilzingsleben)“ beschlossen (Beschluss-Nr. 123-26-18-207).
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 BauGB und die Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange (vgl. Anlage 1) gemäß § 4 BauGB am Aufstellungsverfahren des frühzeitig beteiligt.
Mit Beschluss Nr. 131-27-18-207 vom 14.08.2018, hatte der Gemeinderat Bilzingsleben die Billigung und Offenlegung des Vorentwurfes eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) zur „Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage „Mando 86“ (Teile aus Flurstück 75/10 und 75/16, Flur 4, Gemarkung Bilzingsleben)“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Einsichtnahme bestand dann vom 01.09.2018 bis zum 30.09.2018
Der Gemeinderat Bilzingsleben hat nunmehr in seiner Sitzung am 30.10.2018 eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage „Mando 86“ (Teile aus Flurstück 75/10 und 75/16, Flur 4, Gemarkung Bilzingsleben)“ bestehend aus dem Teil A, Planzeichnung, sowie dem Teil B, Text mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand 30.10.2018, Entwurfsverfasser: Büro Kaiser - Dipl.‐Ing. Hans‐Jochen Kaiser / Beratender Ingenieur; An der Goethebrücke 36; 99510 Apolda, in der Zeit vom 19.11.2018 bis zum 21.12.2018 gem. §3 Abs.2 BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht beschlossen (Beschlussnummer 134-28-18-207).
Planbestandteile und -grundlagen mit Stand vom 30.10.2018
Der VBP zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage der Gemeinde Bilzingsleben besteht aus den nachfolgend aufgeführten Bestandteilen:
- Planzeichnung (Teil A) mit Legende und den amtlichen Verfahrensvermerken sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B)
- Begründung mit der
- Anlage 1 = Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Planaufstellungsverfahren
- Anlage 2 = Erläuterungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan mit Angabe von technischen Parametern
- Anlage 3 = Umweltbericht
- Anlage UB 1 Bestand
- Anlage UB 2 Maßnahmen
- Die Übersicht der Stellungnahmen zur Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- die aufgelisteten Stellungnahmen (wir bitten die schlechte Qualität zu entschuldigen, Sie können einzelne Stellungnahmen bei uns anfordern - poststelle@vg-kindelbrueck.de)
- Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bilzingsleben zur Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage „Mando 86“ (Teile aus Flurstück 75/10 und 75/16, Flur 4, Gemarkung Bilzingsleben)“ nach § 3 Abs.2 BauGB