Flächennutzungsplan
Erste Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes des Ortsteils Bilzingsleben (02.10.1997) in der Gemeinde Kindelbrück
„Der Gemeinderat hat am 29.01.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bilzingsleben an der Alten Frömmstedter Straße“ beschlossen ( Beschlussnummer 275-23-24-213).
Ziel der ersten Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung derjenigen Bereiche als Sonderbaufläche, für die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage erforderlich sind. Der Änderungsbereich umfasst nur Flächen, welche im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt sind. Die Billigung des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans und die Durchführung der Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde beschlossen.
Der Gemeinderat der Landgemeinde Kindelbrück hat den Beschluss, am 25.03.2024, mit der Beschluss-Nr. 290-24-24-213 gefasst. Die Bekanntmachung dieses Beschlusses finden Sie hier.
Der Vorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen, im Zeitraum von Montag den 27.05.2024 bis einschließlich Freitag den 28.06.2024, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und zusätzlich hier in das Internet eingestellt.
Die Verwaltung gibt den genauen Ort und die genaue Dauer der öffentlichen Auslegung rechtzeitig vor dem Auslegungsbeginn hier ortsüblich bekannt. Die Veröffentlichung der Dokumente, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen in der gebilligten Fassung vom März 2024 erfolgt hier im Internet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Erste Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes des Ortsteils Bilzingsleben (02.10.1997) in der Gemeinde Kindelbrück berührt werden, werden dann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigt. Mit der Erstellung des B-Plans sowie der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB wurde das Planungsbüro von Herrn Dipl. Ing (FH) Hagen Roßmann; Dorfstrasse 30 in 14715 Seeblick OT Wassersuppe beauftragt.
Hier wird die Begründung mit Anlagen in der gebilligten Fassung vom März 2024 bereitgestellt.