Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Leistungsbeschreibung
Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personalausweis-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Adresse geändert hat. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben. Achten Sie also darauf, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder eventuell Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Teaser
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Verfahrensablauf
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
- Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter beziehungsweise einer Vertreterin im Zuge einer persönlichen Vorsprache vornehmen lassen. Dafür muss eine Vollmacht von Ihnen und ein Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorgelegt werden. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
Bei elektronischer Anmeldung:
- Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
- Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Ummeldung – im Thüringer Zuständigkeitsfinder“ beziehungsweise den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF.
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Sie können die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass aktualisiert wird.
- Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
- Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.
- eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert. Ein Adressaufkleber wird nicht versandt.
- Sollte das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Änderung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte vor.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Pass- und Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
- Sie können als Dokumenteninhaberin beziehungsweise Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person die Anschriftenänderung veranlassen.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
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Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
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Bei persönlicher Vorsprache:
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.Gebühr: 32,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).Gebühr: 22,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.Gebühr: 31,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6-10 Jahre
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kurztext
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
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wenn ein Reisepass vorliegt und sich bestimmte Daten ändern, muss ein neuer Reiseausweis beantragt werden; dies gilt bei der Änderung folgender Daten:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnortwechsel (wenn Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
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zuständig:
- Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
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