Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Leistungsbeschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.
Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.
Teaser
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Passbild: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinZusatzkosten bei Änderungen, die mehr betreffen als die Adresse: antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00 Euro antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht-zuständiger Behörde: 13,00 Euro Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 EuroWelche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Personalausweis Änderung
- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
-
bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)
-
zuständig:
- Personalausweisbehörde am Wohnsitz (Änderung Ausweis oder Änderung Anschrift)
- jede andere Personalausweisbehörde, wenn die Anschrift nicht geändert werden soll: Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 ist zu entrichten
Typisierung
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