Personalausweis Adresse ändern lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personalausweis-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Adresse geändert hat. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, die  – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

    Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben. Achten Sie also  darauf, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder eventuell Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

    Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Bei persönlicher Vorsprache:
      • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
    • Bei elektronischer Änderung:
      • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
      • geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
      • kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende