elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.