Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
Leistungsbeschreibung
Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Teaser
Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
- Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Namen eines Kindes kann über eine sogenannten Anschlusserklärung geändert werden, wenn der eigene Name sich geändert hat.
- Das Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
- Erforderliche Unterlagen sind einzureichen.
- Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
- Zuständig: Standesamt
Typisierung
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