Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen


An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende