Fundsachen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende