Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
     
    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

  • Teaser

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende